Ausschreibungsberatung


Der Weg zum wirtschaftlichen Angebot

Ich berate Sie persönlich und kompetent mit Sachverstand und Erfahrung, denn Transparenz spart Geld und Ärger. Große Ausschreibungen haben schon manchem Dienstleister und Auftraggeber schlaflose Nächte bereitet.

Zu komplex sind mittlerweile die Vorgaben, zu undurchschaubar für manchen die Vergaberichtlinien.

Ausschreibungen von Gebäudereinigungsarbeiten stellen öffentliche und zunehmend auch privatwirtschaftliche Auftraggeber vor eine schwierige Aufgabe.

Als potenzieller Auftraggeber in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union gilt es nicht nur die Vorschriften der VgV/ GWB einzuhalten, sondern auch zu beurteilen, ob es sich nach der Dienstleistungsrichtlinie um ein nationales Ausschreibungsverfahren handelt oder ob bereits EU-Recht angewandt werden muss.

Die Vielzahl und Komplexität der Verordnungen und Vorschriften, die bei der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen zu beachten sind, sowie das Studium von Reformen der Vergaberichtlinien kosten auch relativ erfahrenen Auftraggeber nicht nur Zeit und Nerven, sondern unter Umständen auch viel Geld.

Als Zielsetzung gibt die VgV/ GWB für die Ausschreibung von Dienstleistungen grundsätzlich eine Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter vor. Aus Unkenntnis und falscher Auslegung der Richtlinie erteilen dennoch nicht nur öffentliche Auftraggeber oft dem billigsten Anbieter den Zuschlag. Wir zeigen ihnen Möglichkeiten der rechtlich zulässigen Bewertungskriterien bei Ausschreibungen nach VgV/ GWB oder VOB/A auf.

Meist erfüllen die billigsten Anbieter im Bereich der Gebäudereinigung den geforderten Leistungsrahmen nicht annähernd in vollem Umfang, da die kalkulierten Leistungsmaße viel zu hoch gewählt wurden. Die Stundenverrechnungssätze sind oft so niedrig berechnet, dass bei legaler, tarif- und mindestlohnkonformer Entlohnung unter Berücksichtigung des Entsendegesetzes niemals eine Kostendeckung erreicht werden kann.

Für Sie als Auftraggeber bedeutet dies eine "Nichtleistung" einzukaufen, also zusätzliche Kosten, Ärger und damit verbunden Nutzerunzufriedenheit.